Eine Gruppe von zehn Menschen steht auf einem Steg am Wasser, alle tragen weiße oder blaue Kleidung, vor einem ruhigen See oder Meer bei bewölktem Himmel.

Ob komplexe Rechtsfragen, vertrauliche Anliegen oder notarielle Angelegenheiten – wir navigieren Sie zuverlässig durch jede Phase.

Über uns

Als etablierte Rechtsanwaltskanzlei in Neustadt stehen Sie als unser Mandant im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Wir bieten Ihnen hochqualifizierte Beratung, insbeson­dere auf unseren Fachgebieten.

Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1946 durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Bodo Voß und Herrn Dr. Max Kusserow, der einige Monate auch Landrat des Kreises Oldenburg war, gegründet. Von 1967 an wurde sie von Herrn Rechtsanwalt und Notar Jürgen Collbey fortge­führt, der sie im Jahre 2002 an die Rechtsanwälte und Notare Stephan Vieregge und Hans-Ulrich Riecken übergab. Seit 2006 gehört auch Herr Rechtsanwalt Philipp Seibel zu unserer Sozietät. Im Jahr 2019 trat Isabella Vieregge als weitere Rechtsanwältin in die Kanzlei ein. Sie verfügt darüber hinaus über eine Ausbildung zur Mediatorin. Im Jahr 2025 wurde Isabella Vieregge zur Notarin bestellt.

Seit Mai 2025 wird die Kanzlei von Frau Rechtsanwältin und Notarin Isabella Vieregge und Herrn Rechtsanwalt Philipp Seibel geführt.

Dabei erlaubt unsere Größe uns einerseits den Einsatz von hochwertiger EDV-Unterstützung, andererseits aber auch genügend Zeit für individuelle persönliche Beratung.

Wir werden durch acht  qualifizierte Mitarbeiterinnen bei unserer Arbeit unterstützt. Ohne diese Unterstützung wäre es nicht möglich, die von uns erwarteten Leistungen zu erbringen. Unsere Mitarbeiterinnen bearbeiten ihre jeweiligen Fachgebiete eigenverantwortlich und selbständig und werden regelmäßig in ihren Bereichen weitergebildet. Sie sind in der Regel Ihre ersten Ansprechpartner, wenn Sie sich an unser Büro wenden.

Unser Team

  • Isabella Vieregge 

    Rechtsanwältin seit 2019

    Notarin seit 2025

    Fachanwaltskurs Erbrecht erfolgreich im Jahr 2024 abgeschlossen

    Mediatorin

  • Philipp Seibel

    Rechtsanwalt seit 2006

    Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2009

  • Claudia Sieron

    Mitarbeiterin Buchhaltung, Zwangsvollstreckung, Notariat

  • Diana Hafemeister

    Mitarbeiterin Notariat

  • Eine Frau steht am Wasser, lehnt sich an ein Geländer, trägt ein weißes Oberteil und blaue Jeans, im Hintergrund ein unscharfer Horizont über dem Wasser.

    Nicole Wulf

    Mitarbeiterin Notariat

  • Frau mit lockigem braunem Haar in weißer Bluse und blauer Jeans lehnt an einem Holzgeländer vor einem Wasserhintergrund.

    Katja Meier

    Mitarbeiterin Notariat

  • Ute Prühs

    Mitarbeiterin Anwaltsbereich

  • Eine lachende ältere Frau mit kurz blondem Haar, Brille, weißem Hemd und blauer Jeans, steht an einer Holzbrüstung vor einem Gewässer im Freien.

    Manuela Wenn

    Mitarbeiterin Anwaltsbereich

  • Eine lachende Frau mit langen, gewellten, hellbraunen Haaren, die an einem Steg am Wasser steht, trägt ein weißes off-shoulder Top und blaue Jeans.

    Stefanie Heck

    Mitarbeiterin Anwaltsbereich

  • Britta Drees

    Mitarbeiterin Empfang

  • Junge Frau mit langen blonden Haaren, weißem T-Shirt und Jeans, die an einem Holzgeländer am Wasser steht.

    Joelle-Mae Matthießen

    Auszubildende

Schwerpunkte

Herr Rechtsanwalt Philipp Seibel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zum Fachanwalt kann ein Rechtsanwalt ernannt werden, wenn er auf seinem Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.

Um diesen Titel führen zu dürfen, müssen zunächst Lehrgänge mit fachspezifischen Inhalten besucht werden. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch mehrere Klausuren nachzuweisen. Es kann auch zusätzlich eine mündliche Prüfung erforderlich sein. Sodann hat man nachzuweisen, dass man 3 Jahre lang zahlreiche Fälle sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in verschiedenen Teilbereichen seines Fachgebietes bearbeitet hat.

Nach der Ernennung zum Fachanwalt ist man verpflichtet, seine Kenntnisse laufend durch Fortbildungen zu vertiefen und zu aktualisieren. Erfüllt man diese Verpflichtung nicht, droht der Entzug der Fachanwaltsbezeichnung.

Sie sehen an dieser ausführlichen Schilderung, dass Sie von einem Fachanwalt nicht nur gute allgemeine Rechtskenntnisse erwarten können sondern vor allen Dingen besondere vertiefte Rechtskenntnisse auf seinem Fachgebiet. Das hat für den Mandanten den großen Vorteil, dass der Fachanwalt in der Beratung schneller auf den Punkt kommt.

FAQ

  • Isabella Vieregge, Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Erbrecht.

  • Isabella Vieregge, Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Erbrecht.

  • Philipp Seibel, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • Philipp Seibel, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht.